Unfallschaden-
regulierung

Schadenregulierung – besser immer mit einem Verkehrsanwalt

Wie schnell ist man in einen Unfall verwickelt. In diesem Fall muss derjenige, der den Unfall verschuldet hat, auch für den Schaden aufkommen. Das klingt logisch – leider ist es aber oft nicht einfach, zu seinem Recht und damit zu seinem Geld zu kommen.

Unfallschadenregulierung - was ist das genau?

Unter Schadenregulierung versteht man grundsätzlich die Unfallabwicklung nach einem Unfall. Sie dient dazu, Schadensersatz vom Gegner zu erhalten. Sie sind als Geschädigter zunächst verpflichtet, den Schaden zu beweisen. Seien Sie deshalb bei der Unfallaufnahme besonders gründlich, denn die Erfahrung zeigt, dass Versicherer mit allen Mitteln versuchen, die Leistung auf ein Minimum zu kürzen. Und das, obwohl die Rechtsprechung vorsieht, dass Sie nach dem Unfall finanziell nicht schlechter stehen dürfen als vor dem Unfall.

Das sollten Sie nach einem Unfall unbedingt tun:

  • Sammeln Sie Beweise direkt nach dem Unfall (Fotos, Informationsaustausch).
  • Erstellen Sie einen gemeinsamen Unfallbericht und lassen Sie sich den Unfallhergang vom Unfallverursacher schriftlich bestätigen.
  • Lassen Sie die Schadenshöhe von einem Sachverständigen feststellen.
  • Beauftragen Sie einen Verkehrsanwalt, er kümmert sich um die Schadensregulierung

Jetzt Anwalt finden

Der Unfallverursacher hat im Übrigen auch die Kosten Ihres Verkehrsanwalts zu übernehmen. Der Verkehrsanwalt nimmt Ihnen die Mühe und die Arbeit mit der Unfallregulierung ab. Es gibt also keinen Grund, nicht einen Verkehrsanwalt zu beauftragen.

Selbst für den Fall, dass Sie am Unfall eine Teilschuld treffen sollte, hat die Gegenseite die Kosten Ihres Anwalts teilweise zu übernehmen.

Was Ihnen nach einem Unfall zusteht:

  • Zu ersetzen sind die erforderlichen Reparaturkosten oder im Falle eines Totalschadens der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall.
  • Der Ausgleich der Wertminderung, den Ihr Wagen trotz ordnungsgemäß durchgeführter Reparatur erleidet.
  • Die Kosten eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.
  • Schmerzensgeld für den Fall einer unfallbedingten Verletzung.

Wann Sie ein Recht auf Schmerzensgeld haben.

Wenn Sie aufgrund des Unfalls verletzt wurden, muss Ihnen der Unfallverursacher auch Schmerzensgeld zahlen.

Wieviel Schmerzensgeld Ihnen zusteht.
Das Schmerzensgeld ist leider nicht, wie zum Beispiel ein Bußgeld, in einer Tabelle festgelegt. Der Gesetzgeber spricht lediglich von einer angemessenen Entschädigung. Wie hoch die Angemessenheit im Einzelfall ausfällt, kann Ihnen nur Ihr Verkehrsanwalt sicher sagen. Denn hier sind insbesondere die Dauer der unfallbedingten Schmerzen und auch die persönlichen Lebensumstände zu berücksichtigen.

Um den Schmerzensgeldanspruch durchzusetzen, sollten Sie sich daher in jedem Fall von einem Verkehrsanwalt professionell unterstützen lassen.

Was Sie tun sollten, wenn sich der gegnerische Versicherer bei Ihnen meldet.

Erfahrungsgemäß melden sich die Versicherer relativ schnell nach einem Unfall. Sie wird versuchen, Sie davon abzuhalten, einen eigenen Sachverständigen oder einen eigenen Verkehrsanwalt einzuschalten, dies auch – aus Sicht des Unfallverursacher – aus gutem Grund: Man weiß, dass Sie keinerlei Erfahrung mit der Abwicklung von Unfallschäden haben und man Sie, wenn Sie sich keine Sachverständigen oder Verkehrsanwalt holen, einfacher mit dem vom Versicherer für richtig empfundenen Verträgen abfinden kann. Denn Sie müssen sich immer vor Augen führen, dass der Versicherer als Unfallverursacher allein ein Interesse daran hat, den Schadensaufwand so gering wie möglich zu halten. Sie zahlen ihm, im Gegensatz zu seinem Kunden, keinerlei Prämie, sodass man auch keinerlei Interesse daran hat, Sie den Schaden in Ihrem Sinne bestmöglich zu regulieren.

Oftmals verwenden Versicherer im ersten telefonischen Kontakt blumige Redewendungen und sichern volle und zügige Regulierung zu, um Sie von der Hinzuziehung eines Verkehrsanwaltes abzuhalten. Vertrauen Sie nicht hierauf! Dieses Vorgehen dient allein dazu, die Schadensaufwendungen so gering wie möglich zu halten. Das ist die einzige Zielrichtung des Unfallverursachers. Nur ein Verkehrsanwalt kann Ihnen garantieren, dass Sie auch wirklich zu Ihrem Recht kommen.

Wann Sie sich bei Ihrer eigenen Versicherung melden müssen.

Nur für den Fall einer Teilschuld müssen Sie Ihre eigene Versicherung vom Unfall informieren. Trifft Sie keinerlei Schuld, sollten Sie dringend davon absehen, Ihrer eigenen Versicherung den Unfall zu melden. Denn ansonsten besteht die Gefahr einer Höherstufung.

Trifft Sie jedoch eine Teilschuld, müssen Sie Ihre Versicherung schnellstmöglich informieren, andernfalls riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz und der Versicherer kann bei Ihnen Regress nehmen.

Wann Sie einen Gutachter beauftragen sollten.
Die Hinzuziehung eines Sachverständigen ist immer sinnvoll, wenn nicht gerade ein Bagatellschaden vorliegt. Einen solchen nimmt die Rechtsprechung an, wenn die Schadenshöhe unterhalb von 750,00 € Reparaturkosten liegt.

Lassen Sie sich nicht auf einen vom Unfallverursacher beauftragten Sachverständigen verweisen. Dieser wird vom Unfallverursacher bezahlt und hat nur eine Zielrichtung: Den Schaden so klein wie möglich zu halten.

Weitere Informationen:Gutachten

Wie Ihnen ein Verkehrsanwalt helfen kann:

Als Unfallgeschädigter haben Sie meist mehr Rechte und Ansprüche als Sie ahnen oder Ihnen der gegnerische Versicherer weismachen will. Deshalb sollten Sie einen Verkehrsanwalt einschalten. Der übernimmt die gesamte Schadenregulierung für Sie – von der Abwicklung mit dem gegnerischen Versicherer bis zur Durchsetzung von Schmerzensgeld.

Expertentipp:

Die Erfahrung zeigt: Der Versicherer, der Ihren Schaden zu bezahlen hat, bietet Ihnen meist die komplette Schadensregulierung an. Im eigenen Interesse rechnet er dann aber den Schaden so klein wie möglich. Ein Verkehrsanwalt regelt Ihren Schaden dagegen schnell, objektiv und komfortabel – und immer zu Ihren Gunsten! In der Regel kommt am Ende immer mehr für Sie heraus.