Was wir kosten

Mit welchen Kosten Sie rechnen können.

Grundsätzlich gilt: Die Kosten eines Verfahrens trägt stets der Schuldige.

Aber: Die Höhe der Kosten bleibt selbst mit einem Schuldspruch für Sie überschaubar. Wie die Kosten im Einzelfall geregelt werden, weiß der Verkehrsanwalt – fragen Sie ihn!

Abwägen von Kosten und Nutzen

Insbesondere, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, wird diese sie gerade in Verkehrsrechtlichen Delikten in der Regel von den Kosten freistellen. Eine Ausnahme von der Kostenübernahme besteht nur bei der strafrechtlichen Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes. Damit es dazu nicht kommt, schalten Sie einen Verkehrsanwalt ein.
Auch bei der zivilrechtlichen Beauftragung fallen häufig für den Auftraggeber keine Kosten an.
Der Geschädigte darf sich der professionellen Hilfe bei der Abwicklung von Schadensfällen durch einen Rechtsanwalt bedienen. Die Kosten dafür hat der Gegner bzw. dessen Versicherung zu übernehmen.
Beispielhaft hat das OLG Frankfurt – 22U 171/13 – ausgeführt: „Auch bei einfachen Unfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer überschaubare Entwicklung der Schadenersatzpositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten und den Stundenverrechnungssätzen u.Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Verkehrsunfall ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes abzuwickeln.“

Ein Beispiel
Wird ein Verkehrsanwalt in einer Strafsache vor dem Amtsgericht (Strafrichter) tätig und beschränkt sich das Verfahren auf einen Verhandlungstag, so erhält der Verkehrsanwalt bei einer durchschnittlichen Angelegenheit ca. 800 Euro.

Die Erfahrung gibt uns Recht: Ein Verkehrsanwalt kann mehr für Sie herausholen, als Sie oft vermuten. Sie erhalten mit einem Verkehrsanwalt an Ihrer Seite regelmäßig wesentlich höhere Schadensersatzzahlungen als Geschädigte ohne fachlich versierten Rechtsbeistand!

Expertentipp:

Bevor Sie Ihr Recht selbst in die Hand nehmen – fragen Sie einen Verkehrsanwalt um Rat. Und entscheiden Sie dann, ob er den Fall für Sie regeln soll.