Leasing

Wichtiges für Leasingnehmer.

Ein Fahrzeug ist teuer. Dennoch wollen viele Menschen nicht auf die Vorteile eines Neuwagens verzichten. Statt ihn also zu kaufen (zum Beispiel über Ratenkauf), leasen sie ihn. Beim Leasing handelt es sich um eine Art Mietvertrag. Dennoch gibt es erhebliche Unterschiede zwischen Mieten und Leasen, die Sie vor Vertragsabschluss kennen sollten:

  1. Den Leasingnehmer trifft die Last von Instandhaltung, Sachmängeln, bei Zerstörung, Beschädigung sowie Diebstahl, wohingegen das bei einem Mietvertrag zu den Pflichten des Vermieters gehört. Dafür tritt der Leasinggeber alle Ansprüche gegen den Verkäufer oder Dritte an den Leasingnehmer ab. Mit anderen Worten: Sie sind zwar nicht Eigentümer des Fahrzeugs, werden aber wie einer behandelt.
  2. Der Leasingnehmer ist zuständig für Reparaturen und trägt auch allein die Kosten dafür. Deshalb ist es ratsam, eine Kaskoversicherung abzuschließen, wie es von den meisten Leasinggebern eh vorgeschrieben ist.
  3. Liegen derartige Mängel am Fahrzeug vor, sodass der Wagen gewandelt werden muss, wird der Leasingvertrag aufgelöst und die bereits gezahlten Raten an den Leasingnehmer zurückgezahlt. 

Welche Vorteile hat Leasing? Und für wen?

Besonders für Unternehmen lohnt sich Leasing – aus steuerlichen Gründen. Die Leasingraten können nämlich sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Anders als bei einem Neuwagenkauf, wo der Kaufpreis nicht sofort und auch nicht vollständig abgesetzt werden kann, sondern nur über einen längeren Zeitraum nach den AfA-Regelungen des Einkommenssteuerrechts.

Auch für Privatpersonen kann sich der Abschluss eines Leasingvertrages rechnen. Leasing stellt für viele Hersteller eine Möglichkeit dar, ihren Neuwagenabsatz zu fördern, so dass sich auch für Verbraucher Fahrzeugleasing rechnen kann.

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Welche Leasingarten gibt es?

Beim Leasing handelt es sich um einen Vertrag über eine Sache, bei der das rechtliche Eigentum bei dem Leasinggeber liegt, das Recht zur Nutzung jedoch beim Leasingnehmer. Zivilrechtlich ist der Leasingvertrag eine Unterart des Mietvertrags. Es gibt drei unterschiedliche Leasingarten.

1. Finanzierungsleasing mit Vollamortisation

  • Die Leasingraten müssen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Neben- und Finanzierungskosten sowie die Gewinnspanne des Leasinggebers abdecken.
  • Der Leasingvertrag kann bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung beider Seiten nicht gekündigt werden.
  • Nach der Grundmietzeit haben die Leasingnehmer oft die Option, das Leasingobjekt zu kaufen oder den Vertrag zu verlängern.

2. Finanzierungsleasing mit Teilamortisation

  • Die Leasingraten decken während der Grundmietzeit nur einen Teil der Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten des Leasinggebers ab, das heißt, das Leasingobjekt ist am Ende der Laufzeit nur teilweise abbezahlt.
  • Am Ende der festgelegten Leasingzeit wird das Objekt meistens an den Leasingnehmer oder einen Dritten verkauft. Die Restsumme wird dabei bereits zu Laufzeitbeginn festgelegt.

3. Operate-Leasing

  • Die Art Leasingvertrag ist auf dem Automobilmarkt üblich
  • Das Objekt kann für kurze Zeit gemietet werden.
  • Durch kurzfristige Kündigungsrechte bleibt der Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit flexibel
  • Die spätere Verwertung ist Sache der Leasing-Gesellschaft.
  • Die Risiken sind für den Leasingnehmer besonders gering, ebenso die Kosten, vor allem bei kurzer Nutzung. Zusätzlich übernimmt der Leasinggeber während der Leasingzeit die Kosten für Reparaturen oder Wartung.
  • Der Leasingnehmer kann die Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen.

Ihre Rechte als Leasingnehmer

Wenn Sie einen PKW leasen, haben Sie wie bei einem Neuwagenkauf auch das Recht auf einen mangelfreien Wagen. Wenn der geleaste PKW jedoch Mängel hat, können Sie als Käufer bzw. Leasingnehmer die Beseitigung der Mängel verlangen. Der Leasinggeber muss dem Leasingnehmer die Gewährleistungsansprüche abtreten, wenn er die Gewährleistungsansprüche nicht selbst beim Verkäufer durchsetzt.

Unfall mit Leasingfahrzeug

Was Sie als Leasingnehmer zu tun haben, wenn Sie mit Ihrem Leasingfahrzeug in einen Unfall verwickelt sind, wird umfassend im Leasingvertrag geregelt. Mit Unterzeichnen des Vertrags verpflichten Sie sich, den Unfall sofort dem Leasinggeber zu melden. Auch müssen Sie der Versicherung des Unfallgegners mitteilen, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Leasingwagen handelt.

Die Reparatur beziehungsweise die Verwertung des Fahrzeugs muss in der Regel mit dem Leasinggeber abgestimmt werden. Im Fall eines Totalschadens dürfen Sie als Leasingnehmer das Fahrzeug nicht ohne Zustimmung des Leasinggebers verwerten. Weil der Leasinggeber wirtschaftlich Eigentümer des Autos ist, stehen ihm grundsätzlich auch die Reparaturkosten sowie der Ersatz für die Wertminderung des Fahrzeugs zu. Etwas anderes kann gelten, wenn Sie als Leasingnehmer vertraglich zur Reparatur verpflichtet sind.