Autofahren an Fasching: Besser ohne Perücke ans Steuer

Autofahren an Fasching: Besser ohne Perücke ans Steuer

Berlin (DAA) Am Karneval sollten auch die wildesten Narren manche Regel nicht vergessen – besonders, wenn sie mit dem Auto unterwegs sind. Jecken sollten auch am Tag danach ihren Alkoholpegel im Blick behalten und Masken lieber erst am Ende der Fahrt aufsetzen, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert.

In Karnevals-Hochburgen wie Köln, Mainz, Aachen oder Düsseldorf dürfen sich Autofahrer nicht wundern, wenn während der tollen Tage im Wagen nebenan plötzlich ein Clown oder ein Cowboy am Steuer sitzt. Grundsätzlich ist das kostümierte Autofahren kein Problem, solange Kostümträger einige Dinge beachten. Große, ausladende Kostüme dürfen weder Sicht oder Gehör, noch Bewegungsfreiheit des Fahrers oder Fahrerin einschränken. Sonst droht bei einer Kontrolle Bußgeld.

Kommt es zu einem Unfall, weil die Clown-Perücke oder der Cowboy-Hut das Sichtfeld verhängen, haftet der Unfallverursacher auf Schadenersatz. Deshalb rät Rechtsanwalt Sven Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de zur Vorsicht: „Versicherungen können das Fahren mit Kostüm als grobe Fahrlässigkeit ansehen und dann in der Kaskoversicherung die Auszahlung reduzieren.“ Wer dieses Risiko vermeiden möchte, solle aufwändigere Kostüme besser Kofferraum zu verstauen und erst am Ort der Feier wieder anlegen – oder direkt aufs Taxi umsteigen.

Auf Masken, die das Gesicht verdecken, sollten Karnevalisten am Steuer gleich ganz verzichten: Seit der im Herbst 2017 verabschiedeten Änderung der StVO ist es Fahrzeugführern ausdrücklich verboten, das Gesicht so zu verhüllen oder zu verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist. Wer dabei erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 60 Euro.

Die wichtigste Regel für karnevalswütige Autofahrer bleibt natürlich „Kein Alkohol am Steuer“. Bereits ab einer Menge von 0,3 Promille, also etwa einem Liter Bier, kann es bei einem Unfall zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Wer mit 0,5 Promille angehalten wird, dem drohen 500 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Karnevalisten sollten auch die Alkohol-Falle am nächsten Tag nicht unterschätzen: Wer tief ins Glas geschaut hat, beim dem kann sich auch nach Stunden und einer Mütze Schlaf noch Restalkohol in der Blutbahn tummeln. Wird als Mitursache für einen Unfall dann eine Alkoholisierung festgestellt, kann sich das auf die Haftung auswirken.

An Radfahrer appelliert Rechtsanwalt Walentowski ebenfalls: „Der Drahtesel ist auch zum Karneval kein Freifahrtschein zum Alkoholexzess: Wer auf dem Rad mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut hat, für den ist die Fahrt beendet.“ Wer derartig alkoholisiert auf dem Rad kontrolliert wird, dem droht auch für das Auto ein Fahrverbot.

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