Es hat gekracht! Was tun, wenn die Versicherung beim Autounfall nicht zahlt?
(DAV). Wenn es kracht, ist der Schrecken groß. Kurz unkonzentriert, die Kurve falsch genommen oder den Pfosten im Rückspiegel übersehen – viele Gründe können zu einem Unfall und einem Schaden am Wagen führen. Aber wer übernimmt die Kosten? Unschuldig in einen Unfall verwickelt, steht dem Geschädigten eigentlich voller Schadenersatz zu. Was ist aber, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Unfallschaden am Fahrzeug – Was nun?
Zunächst stellt sich die Frage, welche Versicherung es im Falle welchen Schadens zu kontaktieren gilt. So gibt es zum einen die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt Sach- oder Personenschäden, welche der Versicherte beim Gegenüber verursacht hat. Die freiwillige Vollkasko-Versicherung kommt wiederum für selbstverursachte Schäden am eigenen Fahrzeug oder im Falle einer Fahrerflucht auf. Allerdings gelten in jedem Versicherungsvertrag besondere Pflichten des Versicherten, sogenannte Obliegenheiten. Beispiele dazu sind:
- Grob fahrlässiges Verhalten, wenn z. B. der Fahrer alkoholisiert oder unter Medikamenteneinfluss gefahren ist
- Fahren ohne Führerschein
- Fahrerflucht
- Formfehler, wie beispielsweise verspätet gemeldete Schäden
Eine so genannte Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn der Fahrer gegen eine solche Pflicht verstößt. Dadurch hat die Versicherung das Recht, die Schadensregulierung zu verweigern oder die Kostenerstattung je nach Schwere zu reduzieren. Selbst bereits geleistete Zahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 5.000 Euro zurückgefordert werden, wenn sich im Nachhinein eine Vertragsverletzung herausstellt.
Wann ein KFZ-Gutachten sinnvoll ist
Anders stellt es sich jedoch dar, wenn ganz klar ein andere Verkehrsteilnehmer Schaden am eigenen Fahrzeug verursacht hat. Was ist dann zu tun?
In diesem Fall ist die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung haftbar.
So besteht bei einem unverschuldeten Unfall das Recht auf ein Gutachten durch einen Sachverständigen. Spätestens ab einem Schaden von über 1.000 Euro empfiehlt es sich, ein solches Gutachten in Auftrag zu geben. Ratsam hierbei ist, auf die Unabhängigkeit der beauftragten Person, die Prüfung also nicht der gegnerischen Versicherung überlassen wird. Denn die im Gutachten genannte Schadenssumme dient als Basis für die Schadensregulierung.
Mit Erhalt des Gutachtens übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung die Schäden – entweder werden diese direkt mit der Werkstatt beglichen oder aber die Summe geht an den Geschädigten. Nicht immer werden Ansprüche jedoch anerkannt. So können die Versicherungen versuchen, die Schadensregulierung zu verschleppen oder einzelne Schadenspositionen zu kürzen.
Die Versicherung zahlt trotz Ansprüchen nicht – Was tun?
Spätestens jetzt ist das Einschalten eines Anwalts Anwältin für Verkehrsrecht ratsam. Die Kosten trägt die gegnerische KFZ-Versicherung.
Fakt ist: Ist der Fahrer schuldlos in den Unfall verwickelt, muss die gegnerische Versicherung die Kosten erstatten.
Wird die Schadensregulierung verweigert, ist es möglich, diese schriftlich von der Versicherung einzufordern. Grundsätzlich ist es jedoch empfehlenswert, sich nicht ohne anwaltliche Hilfe auf Verhandlungen einzulassen.
So versuchen Versicherungen oftmals so früh wie möglich, Kontakt mit den Unfallgeschädigten aufzunehmen – bestenfalls bevor diese die Möglichkeit hatten, die Hilfe eines Rechtsexperten in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es dann, den Geschädigten wenig Zeit zu geben, um sich über die eigenen Rechte zu informieren: So fallen womöglich Ansprüche unter den Tisch und der Schaden wird nicht in voller Höhe beglichen. Ein Anwalt hingegen kann bereits im Vorwege die Situation einschätzen, die richtigen Schritte einleiten und insbesondere eine ordentliche Schadensregulierung ermöglichen. Somit kann sich der Einsatz eines Experten für Verkehrsrecht bar auszahlen.