Motorhaube klappt hoch – Fehler vom TÜV

Motorhaube klappt hoch – Fehler vom TÜV

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(DAV). Was für ein Schreck! Mitten bei der Fahrt klappt die Motorhaube hoch und die Sicht ist versperrt. Und dass, obwohl gerade erst die TÜV-Prüfung war. Hat man Anspruch auf Schadensersatz gegen das Land, für das der TÜV prüft?

Wird festgestellt, dass der TÜV-Prüfer die Motorhaube am Ende der Prüfung nicht richtig verschließt und den Mechanismus nicht kontrolliert, wird Schadensersatz fällig. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 03. Juni 2022 (AZ: 6 U 31/22).

Wenn die Motorhaube plötzlich hochklappt –TÜV-Fehler?

Als zwei Frauen mit dem Auto auf die Autobahn fuhren, klappte die Motorhaube hoch und die Sicht war versperrt. Geistesgegenwärtig konnten die beiden auf den Seitenstreifen fahren. Personenschaden gab es keinen. Aber der Renault Clio hatte einen Totalschaden. Kurz zuvor war der Ehemann der Fahrerin beim TÜV gewesen und hatte die orangene Plakette erhalten. Er verklagte das Land Niedersachsen auf Schadensersatz. Zunächst ohne Erfolg. 

Das Landgericht wies die Klage ab und argumentierte, ein Verschulden des TÜV-Prüfers stehe nicht fest. Der Prüfer hatte vor Gericht ausgesagt, er kontrolliere nach der Prüfung des Motors stets standardmäßig, dass die Motorhaube wieder ordnungsgemäß einraste. Warum die Motorhaube letztlich hochgeklappt sei, könne nicht mehr festgestellt werden, so das Landgericht.

Schadensersatz – Land haftet für TÜV-Prüfer

Der Kläger hatte mit seiner Berufung gegen dieses Urteil beim Oberlandesgericht jetzt Erfolg. 

Das Gericht hatte einen Sachverständigen beauftragt. Dieser stellte fest, dass die Motorhaube nicht ordnungsgemäß verriegelt gewesen war. Der ganze Schließmechanismus sei entfettet und trocken gewesen. Das habe dazu geführt habe, dass das Schloss nicht richtig arretierte. Dies habe der Prüfer offenbar nicht untersucht. 

Eine andere Ursache kam nicht in Frage. Insbesondere wurde ausgeschlossen, dass der Kläger oder seine Frau die Motorhaube nach der TÜV-Untersuchung geöffnet und nicht wieder richtig verschlossen hätten. Sie hatten keine Pflicht so kurz nach dem TÜV das Auto noch einmal zu kontrollieren. Daher schied ein Mitverschulden der Kläger aus.

Der Kläger erhielt nach dem Richterspruch Ersatz für den Totalschaden und die Rechtsanwaltskosten.

Quelle: www.verkehrsrecht.de