Neuer Bußgeldkatalog lässt Einnahmen steigen: Elf deutsche Städte gehören 2021 zu den Spitzenverdienern

Neuer Bußgeldkatalog lässt Einnahmen steigen: Elf deutsche Städte gehören 2021 zu den Spitzenverdienern

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  • 2021 haben deutschlandweit elf Städte über eine Million Euro durch Biltzeranlagen eingenommen, das sind mehr als 2020
  • Hamburg mit über 18 Millionen Euro Einnahmen Spitzenreiter in 2021, gefolgt von Frankfurt a.M. mit über sechs Millionen und Chemnitz mit 3,8 Millionen
  • Blitzer-Einnahmen steigen 2022 im Vergleich zum Vorjahr: Schon im ersten Halbjahr 2022 sind elf Städte Blitzermillionäre

Elf Städte deutschlandweit haben 2021 über eine Million Euro allein durch die Bußgelder ihrer mobilen und stationären Blitzanlagen eingenommen. Damit ist die Zahl der Blitzermillionäre im Vergleich zu 2020 um eine Stadt gestiegen. Das ist das Ergebnis einer Blitzerumfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Deutschlands 150 größten Städten, die dieses Jahr erneut durchgeführt wurde.

Von den kontaktierten Städten meldeten sich 45 mit ausgefüllten Fragebögen zurück, die teilweise unvollständig waren oder nicht eindeutig ausgewertet werden konnten. 16 dieser Städte gaben ihre Daten wiederum nicht zur Veröffentlichung frei. Abgefragt wurden unter anderem die Anzahl der aufgestellten Blitzer, die Höhe der BlitzerEinnahmen und ihr Verwendungszweck sowie Schätzungen zu den Mehreinnahmen durch den neuen Bußgeldkatalog als auch ihren Verwendungszweck.

Seit November 2021 müssen Autofahrer für viele Vergehen im Straßenverkehr höhere Bußgelder zahlen, teilweise sogar das Doppelte. Ziel der Verschärfung war es, die Verkehrssicherheit weiter zu stärken – vor allem Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden. So formulierte es die Bundesregierung. Um die Verstöße auch aufzudecken, forderte die Deutsche Verkehrswacht mehr Polizeikontrollen, insbesondere an Gefahrenstellen.

Elf Städte haben 2021 mehr als eine Million Euro eingenommen

So gab es 2021 elf Blitzermillionäre. Hierzu gehören Hamburg, Schwerin, Salzgitter, Frankfurt a.M., Ludwigshafen, Chemnitz, Nürnberg, Friedrichshafen, Pforzheim, Tübingen und Villingen-Schwenningen. Spitzenreiter bei den absoluten Einnahmen ist dabei der Blitzermillionär mit der höchsten Einwohnerzahl: Hamburg mit rund 18,8 Millionen Euro gefolgt von Frankfurt a.M. und Chemnitz. Allerdings mit großem Abstand: Die Einnahmen lagen hier „nur“ bei über sechs Millionen Euro bzw. rund 3,8 Millionen Euro.

Mit Hamburg, Nürnberg und Tübingen waren drei der genannten Städte auch im Jahr 2020 unter den Blitzermillionären. Alle anderen Millionärsstädte aus 2020 nahmen in diesem Jahr nicht an der Umfrage teil oder stimmten einer Veröffentlichung der Daten nicht zu.

Blitzer-Einnahmen steigen 2022 im Vergleich zum Vorjahr

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV wollte ebenso wissen, ob der neue Bußgeldkatalog, der vor rund einem Jahr in Kraft getreten ist, eine Rolle bei den Einnahmen durch Blitzer spielt. Und der Trend geht auch 2022 aufwärts: Schon im ersten Halbjahr 2022 gab es neun Blitzermillionäre. Im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres war es mit fünf Städten gerade einmal die Hälfte.

Den Zahlen liegen die Daten von 26 Städten zugrunde: Und bei insgesamt 22 dieser Städte stiegen die Einnahmen in der ersten Jahreshälfte 2022 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021. Die Summe hat sich dabei insgesamt verdoppelt und beträgt fast 53 Millionen Euro. Sechs Städte führten den Anstieg der Einnahmen explizit auf die Einführung des neuen Bußgeldkatalogs zurück.

Der größte prozentuale Anstieg lässt sich in Detmold beobachten: Hier erhöhten sich die Einnahmen um über 400 Prozent. Detmold zählt allerdings nicht zu den Blitzermillionären. Die einzige Stadt mit marginal sinkenden Einnahmen ist Dinslaken. Nahm man dort im ersten Halbjahr 2021 noch 165.000 € ein, waren es im ersten Halbjahr 2022 nur noch 153.000 €.

„Allein der Vergleich der ersten beiden Jahreshälften zeigt einen deutlichen Anstieg der Einnahmen. Daher erwarten wir, dass diese noch weiter steigen werden. Die erhöhten Bußgelder werden dabei eine große Rolle spielen“, erklärt Dr. Daniela Mielchen, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. „Schade, dass sich nicht mehr Städte an der Umfrage beteiligt haben, obwohl das Informationsfreiheitsgesetz sie klar dazu verpflichtet. Auch durften wir die gelieferten Zahlen in vielen Fällen nicht veröffentlichen. Die Einnahmen durch Blitzer werden gern genommen, aber sprechen möchte man darüber nicht.“

Anzahl Messanlagen: Nicht mehr Blitzer trotz höherer Bußgelder

Bei den 29 teilnehmenden Städten der Umfrage sind insgesamt 316 Blitzer im Einsatz, hiervon 206 stationäre und 110 mobile Anlagen. In der letztjährigen Umfrage gaben 28 Städte einen Wert von rund 339 Messanlagen an. Davon überschneiden sich neun Städte.

Das Besondere: 60 Prozent aller angegebenen Blitzer stehen hierbei in nur fünf Städten. 23 in Chemnitz, 28 in Tübingen, 34 in Frankfurt a.M., 36 in Leipzig und 70 im unangefochtenen Spitzenreiter Hamburg. In Hamburg, Frankfurt a.M. sowie Leipzig lässt sich das auch auf die relativ hohe Einwohnerzahl zurückführen. Laut Statistischem Bundesamt lag diese 2020 bei allen über 500.000.

Eine auffällige Diskrepanz im Verhältnis der Anzahl an Messanlagen zur Einwohnerzahl zeigt sich allerdings beispielsweise in Tübingen: Die Stadt betreibt 28 Blitzer, obwohl hier nur knapp 91.000 Menschen leben (Stand 2020).

Einsatzgebiete: Die meisten Blitzer stehen an häufigen Unfallorten

Die meisten Blitzer werden von den Städten eingesetzt, um Geschwindigkeitsüberschreitungen an häufigen Unfallorten zu vermeiden. Etwas weniger Blitzer kontrollieren Geschwindigkeitsüberschreitungen in verkehrsberuhigten Zonen. 45 Prozent der teilnehmenden Städte gaben zudem an, Blitzer zur Vermeidung von Rotlichtverstößen einzusetzen.

Weitere Gründe zum Einsatz von Blitzern waren Prävention an Kindergärten und Schulen oder vor Senioreneinrichtungen. Aber auch die Vermeidung von Lärm- und Abgasbelästigung sowie konkrete Beschwerden von den Anwohnern wurden genannt.

Dass sich die Kontrollen und der Einsatz von Blitzeranlagen seit der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs verstärkt haben, lässt sich mit der Stichprobe der Umfrage nicht bestätigen. Von den 29 teilnehmenden Städten der Umfrage im Jahr 2022 überschneiden sich nur neun Städte mit den teilnehmenden Städten der Umfrage im Jahr 2021. Unter ihnen haben nur drei Städte die Anzahl der Messanlagen erhöht, sechs blieben gleich.

Fragwürdige Messanlagen aus dem Verkehr gezogen – Hilfe bei Verkehrsanwälten oft trotzdem sinnvoll

Von den Blitzerverstößen des Jahres 2020 wurden damals noch rund 51.000 mit dem umstrittenen Messgerät Leivtec XV3 Modell dokumentiert. Im März 2021 veröffentlichte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) eine Stellungnahme, laut der Versuche zeigten, dass teilweise falsche Messergebnisse ausgegeben wurden. In Reaktion darauf rief Leivtec dazu auf, das Gerät nicht mehr zu nutzen. Auch verschiedene zuständige Landesämter untersagten die Nutzung.

Anfang 2021 hatten laut der DAV-Umfrage noch acht von 29 teilnehmenden Städten das Gerät im Einsatz. Fünf von ihnen gaben aber an, es nach der Stellungnahme der PTB aus dem Verkehr gezogen zu haben – von dreien fehlt hierzu eine zeitliche Angabe.

„Das ist eine positive Entwicklung. Und doch sind Empfänger von Bußgeldbescheiden immer gut beraten, ihre Aufforderungen zu prüfen. Denn diese sind häufiger fehlerhaft als man denkt. Der Weg zu einem Verkehrsanwalt kann sich in so einem Fall lohnen, da sich verhängte Fahrverbote und Punkte in Flensburg durch eine richtige Beratung manchmal doch vermeiden lassen“, so Verkehrsanwältin Mielchen.

Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) wurde 1979 gegründet. Ihr gehören knapp 5.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil ihrer Klienten. Seit nunmehr fast 60 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

 

Pressekontakt:

Frederike Buddensiek
ORCA van Loon Communications GmbH
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Bettina Bachmann
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