Smart Repair: Günstig ist nicht immer gleichwertig

Smart Repair: Günstig ist nicht immer gleichwertig

Ausbeulen statt austauschen: Smart-Repair-Techniken sind weniger aufwendig als herkömmliche Auto-Reparaturen und damit billiger. Geschädigte bei einem Unfall sollten sich aber nicht mit einer Minimal-Ausbesserung zufrieden geben – sonst drohen später böse Überraschungen.

Kleine Schäden am Auto können hohe Kosten verursachen: Nicht selten wird wegen ein paar kleiner Kratzer eine komplette Motorhaube lackiert oder ein Kotflügel getauscht. Eine Alternative bieten Reparaturtechniken, die als „Smart Repair“ bezeichnet werden. Diese sind zwar oft die günstigste Alternative, können aber in der Regel eine fachgerechte Reparatur nicht ersetzen – doch genau auf diese haben Geschädigte nach einem Unfall Anspruch.

Das Prinzip von Smart Repair: Statt einer (fachgerechten) aufwändigen, großflächigen Reparatur wird der Schaden mit minimalem Aufwand ausgebessert – ohne dabei Teile auszutauschen oder in die Struktur des Fahrzeugs einzugreifen. Das bekannteste Verfahren dieser Art ist die Ausbesserung von Steinschlägen in der Windschutzscheibe mit Kunstharz. Auch viele typische Blechschäden lassen sich durch Smart Repair ausbessern, wobei eine teure großflächige Neulackierung möglichst vermieden wird.

Ob man sparen will, entscheidet man selbst

Diese Reparaturmethoden können durchaus sinnvoll sein – vor allem dann, wenn man einen Schaden an seinem Auto selbst verursacht hat und ihn möglichst günstig ausbessern möchte. Mit Smart-Repair lassen sich bei Schäden wie Dellen und Kratzern leicht mehrere Hundert Euro sparen.

Dieses Sparen beruht aber auf der eigenen Entscheidung des Autobesitzers und er weiß, dass er nur ausbessert und unter Umständen nicht fachgerecht repariert. Anders sieht es bei einem unverschuldeten <link https: anwaltauskunft.de magazin thema unfall external link in current>Unfall aus, wenn die zur Zahlung verpflichtete <link https: anwaltauskunft.de magazin thema versicherung external link in current>Versicherung des Unfallverursachers zu Lasten des Geschädigten sparen und nur die Kosten von Smart-Repair übernehmen will.

„Als Geschädigter bei einem Unfall hat man Anspruch darauf, dass der Schaden vollständig behoben und nicht nur ausgebessert wird. Das heißt, dass das Fahrzeug durch eine sach- und fachgerechte Reparatur wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es vor dem Unfall war“, sagt Rechtsanwalt Jens Dötsch von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Ob eine Smart-Repair-Methode diesen Zustand tatsächlich wieder herstellt, lasse sich für den Laien nur schwer prüfen. Bessert die Werkstatt beispielsweise einen lädierten Stoßfänger nur aus, statt das Teil komplett auszutauschen, sieht das Ergebnis für den Laien auf den ersten Blick gleich aus.

Trotzdem kann das vermeintlich reparierte Fahrzeug später Probleme bereiten. „Will man sein Auto verkaufen und es wird eine nicht fachgerecht durchgeführte Reparatur festgestellt, wirkt sich das natürlich negativ auf den Verkaufspreis aus“, sagt Rechtsanwalt Dötsch.

Versicherungen dürfen nicht ohne weiteres auf Smart Repair verweisen

Wenn die gegnerische Versicherung nach einem Unfall die fachgerechte Reparatur ablehnt und auf eine günstigere Smart-Repair-Technik verweist, sollten Fahrzeugbesitzer deshalb skeptisch sein. Denn Geschädigte sind zwar verpflichtet, von mehreren gleich guten (oder geeigneten) Reparaturmethoden die günstigere zu wählen – gleichzeitig haben sie aber Anspruch auf eine sach- und fachgerechte Reparatur. Und ob Smart-Repair-Verfahren dafür ausreichen, kann im Einzelfall durchaus strittig sein.

Geht beispielsweise ein Kratzer im Lack bis aufs Blech, kann er zum Durchrosten des Materials führen, auch wenn die Stelle nach einer Smart-Reparatur oberflächlich intakt aussieht.

In einem viel zitierten Urteil gab das Landgericht Saarbrücken (AZ: <link http: www.rechtsprechung.saarland.de cgi-bin rechtsprechung _blank external link in new>13 S 216/09) zwar vor einigen Jahren einer Versicherung Recht, die einer Unfallgeschädigten die Kosten für die konventionelle Reparatur einer kleinen Beule nicht erstatten wollte und sie auf ein Smart-Repair-Technik verwies.

„Dieses Urteil bedeutet aber nicht, dass Versicherungen die Geschädigten generell auf Smart Repair verweisen können – vor allem nicht bei umfangreicheren Schäden. Die Versicherung muss vielmehr auch beweisen, dass die Smart-Repair-Technik zur konventionellen Reparatur gleichwertig ist“, sagt Rechtsanwalt Dötsch vom DAV.

„Ich rate Geschädigten bei einem Unfall, sich von der gegnerischen Versicherung nicht zu einer ‚smarten’ Reparatur drängen zu lassen und darauf zu bestehen, dass der Schaden mit einer nachweislich fach- und sachgerechten Methode beseitigt wird“, so der Verkehrsrechtsexperte.