Täterüberführung bei Alkoholfahrten

Täterüberführung bei Alkoholfahrten

54. Deutscher Verkehrsgerichtstag - 27. bis 29. Januar 2016 in Goslar

Arbeitskreis I: „Modernde Messmethoden“ und Blutentnahme im Verkehrsstrafrecht

Atemalkoholanalyse als Beweismittel nur bedingt geeignet

Goslar/Berlin (DAV). Seit Jahrzehnten fordern die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit, Beschuldigte bei Alkoholfahrten durch die Atemalkoholanalyse überführen zu können. Bereits im Jahr 2009 hatte der Verkehrsgerichttag die gleiche Forderung mehrheitlich abgelehnt. Die Bundesregierung hingegen beabsichtigt, eine Rechtsgrundlage für die forensische Verwertbarkeit der Atemalkoholanalyse im Strafverfahren zu schaffen. Das steht im Koalitionsvertrag. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht das Vorhaben kritisch. Denn bei der Atemalkoholanalyse bestehen erhebliche Zweifel, inwiefern die Ergebnisse genau sind. Dieses Verfahren als Grundlage für strafrechtliche Konsequenzen zu nehmen, ist daher bedenklich.

„Der Entzug der Fahrerberechtigung hat weitreichende Folgen für die Betroffenen, bis hin zur Gefährdung der Existenz. Daher kommt es auf die Genauigkeit der Messmethode an“, kommentiert Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV die Pläne der Regierung. Als Beweismittel reiche die Atemalkoholanalyse zur Täterüberführung bei Alkohol am Steuer nur bedingt aus.

Die Befürworter der Beweissicherung bei Alkoholfahrten mittels Atemalkoholanalyse führen zur Begründung die Kosteneinsparungen und den geringeren Personalaufwand der Methode an. Kritiker hingegen sehen hier eine Beschneidung der Rechte der Bürger.
Denn ein Problem besteht darin, dass eine Umrechnung der Ergebnisse aus der Atemalkohol- oder Blutalkoholanalyse in Werte aus dem jeweils anderen Verfahren nicht möglich ist. Die Messergebnisse können daher je nach angewendeter Methode im selben Fall über einem oder unter einem Grenzwert liegen. Bei Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten mag dies noch akzeptabel sein. Die Konsequenzen im Straftatenbereich sind jedoch weitaus schwerer. Der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet für manchen Bürger eine Gefährdung der beruflichen Existenz. Die Folgen der Entscheidungen, deren Basis die Messergebnisse sind, haben große Bedeutung für die Betroffenen. „Die Blutalkoholanalyse ist deshalb für die Gerichte und die Angeklagten ein wertvolles Beweismittel. Der Gesetzgeber sollte dies nicht ohne Not ersetzen“, fordert Häcker.

Ein weiteres Argument spricht für die Blutalkoholanalyse: Als Beweismittel steht sie auch zu einem späteren Zeitpunkt für die Gerichte zur Verfügung. Die Ermittlungsbehörden können den Konsum von Drogen und die Identität der Blutprobe überprüfen. Auch für die Nachforschungen zu der Plausibilität von Nachtrunkbehauptungen ist eine bestehende Blutalkoholanalyse hilfreich. Außerdem stünde beim Verzicht auf eine Blutanalyse kein ärztlicher Untersuchungsbericht mehr zur Verfügung. Für ein Strafverfahren und auch ein Wiedererteilungsverfahren ist eine sachverständige Beurteilung des Leistungsbildes aber sehr wichtig.

Rechtsanwalt Frank Häcker ist vor Ort erreichbar unter: 0179 1124616.

Vor Ort mobil erreichbar: Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 2111189.