Überdurchschnittliche Dauer von Verkehrszivilprozessen

Überdurchschnittliche Dauer von Verkehrszivilprozessen

54. Deutscher Verkehrsgerichtstag - 27. bis 29. Januar 2016 in Goslar

Arbeitskreis IV: Die Beschleunigung des Verkehrszivilprozesses

DAV wünscht sich bessere Vorbereitungen

Goslar/Berlin (DAV). Verkehrszivilprozesse gehören zu den Verfahren in Deutschland, die überdurchschnittlich lange dauern. Gutachten müssen eingeholt werden, weil die Beteiligten den Unfallhergang unterschiedlich schildern. Hinzu kommt, dass Gerichte Rechtsfragen erst im Prozess erläutern oder im laufenden Prozess Richterwechsel stattfinden. Außerdem existiert keine Spezialisierung seitens der Richter. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) ruft daher zu einer verbesserten Vorbereitung und zu einer schnelleren Verfahrensführung auf.

„Die Dauer von Verkehrszivilprozessen zu verkürzen muss das Ziel aller Verantwortlichen sein. Um das zu erreichen, könnten zum Beispiel die Gerichte ihre Rechtsauffassung bereits vor der mündlichen Verhandlung darlegen. Hilfreich wäre außerdem, wenn in bestimmten Fällen die Gerichte vom schriftlichen Verfahren Gebrauch machen und kurzfristig die Gutachter beauftragen“, formuliert Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht die Erwartungen. Auch die Spezialisierung der Richter im Verkehrsrecht wäre wünschenswert.

Der DAV sieht außerdem Richterwechsel im laufenden Prozess als Grund für die lange Dauer von Verkehrszivilprozessen. Eine einmal durchgeführte Beweisaufnahme durch Vernehmung mehrerer Zeugen und Einholung von Gutachten kann erneut erfolgen, wenn der neu eingesetzte Richter dies wünscht. Weder Zeugen noch Betroffene haben in vielen Fällen Verständnis. Die Genauigkeit der Zeugenaussagen leidet in solchen Fällen ebenfalls. Denn der Unfall, der beispielsweise Gegenstand des Prozesses ist, liegt dann schon länger zurück. Daher sollten Richterwechsel auf ein Minimum reduziert werden.

Die Einholung der meist kostspieligen Gutachten gilt es ebenfalls zu optimieren. Fristen für die Erstellung der Gutachten wären dabei ein erster Schritt. Außerdem könnten in Fällen, in denen es um die Schadenshöhe geht, die Gerichte vom schriftlichen Verfahren Gebrauch machen und kurzfristig die Gutachter beauftragen. Liegen die Gutachten vor, könnten die Parteien Fragen oder Unklarheiten bei einem anberaumten Termin vor Gericht klären. Leider nutzen Gerichte diese Möglichkeit selten. Stattdessen erfolgt oft die Beauftragung eines Ergänzungsgutachtens. Da dies ebenfalls oft ohne Fristsetzung geschieht, zieht sich der Prozess weiter in die Länge.

Außerdem könnte die Spezialisierung der Richter wie bei der Fachanwaltschaft mit regelmäßiger Fortbildung die Durchführung von Verkehrszivilprozessen optimieren. Dies bedeutet dann auch eine schnellere Verfahrensführung sowie die bessere Vorbereitung von Terminen. Das wiederum führt zu einer Beschleunigung der Verfahren.

Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak ist vor Ort erreichbar unter: 0151-560 570 57.

Vor Ort mobil erreichbar: Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 2111189.

Referent im Arbeitskreis: Rechtsanwalt Jens Dötsch