Wildunfälle: Hirsch und Wildschwein sind immer unschuldig

Wildunfälle: Hirsch und Wildschwein sind immer unschuldig

Berlin (DAA). Im Herbst haben Verkehrsunfälle mit Wildtieren Hochsaison. Geschädigte Autofahrer müssen in solchen Situationen wissen: Wer einen Unfall mit einem Tier nicht umgehend der Polizei meldet, macht sich strafbar. Für Haftung und Versicherung ist außerdem entscheidend, ob der Zusammenstoß mit einem wilden Tier oder einem Nutz- bzw. Haustier geschehen ist. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über die Rechtslage und empfiehlt Autofahrern ausreichenden Versicherungsschutz. 

Entscheidend ist für Beteiligte: Bei Wildunfällen muss immer der geschädigte Autofahrer für den Schaden aufkommen. „Bei einem Unfall mit einem Wildtier wie einem Reh haftet niemand für den Schaden, bei Nutztieren jedoch der Besitzer“, erklärt Swen Walentowski, Sprecher von  anwaltauskunft.de. Autofahrer sollten also auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten, denn die Zahl der Unfälle mit Tieren nimmt zu.

In den meisten Bundesländern, mit Ausnahme von Bremen, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, sind Autofahrer verpflichtet, den Unfall mit einem Tier umgehend der Polizei zu melden. Wer dies unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. „Wer ein totes Tier vom Unfallort einfach mitnimmt, kann sogar wegen einer Straftat, der Wildjägerei, belangt werden“, warnt Swen Walentowski.

Weitere Informationen über Unfälle mit Wildtieren und Nutztieren finden Sie in einem <link anwaltauskunft.de/videos/mobilitaet/wildunfall-hirsch-und-wildschwein-sind-immer-unschuldig - external-link-new-window "Opens external link in new window">Film</link> bei anwaltauskunft.de.

 

<link 8>Zurück zur Übersicht</link>