Blitzer im EU-Ausland: Das droht deutschen Fahrern

Blitzer im EU-Ausland: Das droht deutschen Fahrern

Wer im EU-Ausland geblitzt wird, muss mit Bußgeldern rechnen. Auto- oder Motorradfahrer, die in Holland, Spanien oder Frankreich zu schnell fahren, droht mitunter sogar teureres Ungemach, als hierzulande. Zum ersten europaweiten Blitzer-Marathon beantworten wir alle wichtigen Fragen rund um Knöllchen aus dem Ausland.

Mit der steten europäischen Integration arbeiten auch Ermittlungsbehörden über Grenzen hinweg oft zusammen. Wer etwa gegen geltendes Verkehrsrecht des jeweiligen Landes verstößt, muss mit Post im heimischen Kasten rechnen – zumindest ab einer bestimmten Summe.

Besonders am 16. April könnte das Autofahrer betreffen. Denn der dritte Blitzer-Marathon findet statt – dieses Jahr aber nicht mehr nur bundes-, sondern sogar europaweit.

Verkehrsverstöße im EU-Ausland: Ab 70 Euro wird es ernst

Und diese liegt bei 70 Euro. „Dieser Betrag umfasst sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten, das heißt auch bei einer Geldbuße von 50 Euro und Verfahrenskosten von 25 Euro kann vollstreckt werden“, erklärt Dr. Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Hamburg und Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Ab diesem Betrag müssen deutsche Autofahrer ihre Schulden im europäischen Ausland also begleichen, beispielsweise aufgrund von Straßenverkehrsverstößen. So will es ein EU-weites Abkommen zur Vollstreckung von Geldstrafen aus dem Ausland, das fast alle der 28 Mitglieder unterzeichnet haben.

Eine Ausnahme der 70-Euro-Regel gibt es allerdings: Bußgelder aus Österreich müssen deutsche Autofahrer bereits bei einer Summe ab 25 Euro beglichen werden.

Ablauf des Vollstreckungsverfahrens: Einspruch nur aufgrund formaler Fehler möglich

Wer nun aber denkt, dass der Bußgeldbescheid aus dem Ausland nicht weiter verfolgt wird, so man einfach nicht zahlt, täuscht sich. Denn in diesem Fall kann die ausländische Behörde einen Vollstreckungsersuch beim Bundesamt für Justiz (BfJ) einreichen.

So das Amt erkennt, dass der Ersuch des EU-Staats rechtens ist, kontaktiert es erneut den Halter des betreffenden Wagens. Innerhalb von 14 Tagen kann dieser Stellung nehmen. So dann kein Einspruch erfolgt, ist die Vollstreckung rechtskräftig. Erfolgt daraufhin keine fristgerechte Zahlung, wird – notfalls mithilfe des Gerichtsvollziehers – vollstreckt. Dieses Verfahren gleicht dann dem Vorgehen bei Geschwindigkeitsübertretungen auf deutschen Straßen.  

Rechtsanwältin Daniela Mielchen erklärt, was passiert, wenn doch Einspruch eingelegt wird: „Dann prüft das Amtsgericht am Wohnort, ob die Voraussetzungen für die Vollstreckung erfüllt sind; hiergegen kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht beantragt werden.“

Übrigens verbleibt der Erlös aus der Vollstreckung in Deutschland und wird nicht an das betreffende EU-Land überwiesen.

Doch kann das BjF einen Vollstreckungsersuch auch zurückweisen. Das passiert dann, wenn gegen die formellen Wege verstoßen wird. Das Amt prüft allerdings nicht den Tatvorwurf selbst. Wenn Autofahrer also Einwände gegen den Tatvorwurf erheben, sollten sie eine Anwältin oder einen Anwalt im jeweiligen Land kontaktieren.

Fehler ausländischer Vollstreckungsersuche: Wie man einer Strafe entgehen kann

Verkehrsrechtsexpertin Mielchen kennt die Fehler, die bei der Vollstreckung durch ausländische Behörden immer wieder passieren und wodurch der Ersuch unzulässig wird. Im Gespräch mit der Deutschen Anwaltauskunft nennt sie diese vier Punkte:

  1. Ersuch in nicht verständlicher Sprache: Das BfJ weist Schriftverkehr aus dem Ausland zurück, die nicht in deutscher beziehungsweise in einer für den Betroffenen verständlichen Sprache verfasst ist.
  2. 70-Euro-Grenze unterboten: Auch in diesem Fall kann das BfJ den Ersuch zurückweisen – mit Ausnahme bei österreichischer Post, wie oben beschrieben.
  3. Halfterhaftung vs. Fahrervergehen: Ebenfalls unzulässig kann die Vollstreckung sein, wenn ein deutscher Fahrzeughalter zuvor im Ausland erfolglos Einspruch mit der Begründung eingelegt hat, nicht selbst der Fahrer gewesen zu sein. Zum Beispiel weil im betreffenden Land – anders als in Deutschland – eine Halterhaftung besteht. Das trifft auf Frankreich oder die Niederlande zu. Allerdings muss der Halter beweisen können, dass er nicht selbst hinter dem Steuer saß.
  4. Fehlende Rechtebelehrung: Der Betroffene muss im eigentlichen Bußgeldverfahren über seine Rechte belehrt werden, wie etwa dem Zeugnis- und Aussageverweigerungsrecht. Geschieht das nicht, kann man um eine Vollstreckung herum kommen.

Fristen für die Verfolgung eines Verkehrsverstoßes im EU-Ausland

In Deutschland kommt es zudem vor, dass die Frist zur Verfolgung des Verstoßes nicht eingehalten wird, denn diese beträgt für die Ausfertigung eines Bußgeldbescheids hierzulande nur drei Monate. Im Ausland sind die Fristen in der Regel jedoch deutlich länger, meist ein bis zwei Jahre.

Andere Länder, andere Regeln. Doch selbst wenn man nun doch um die Begleichung eines Bußgeldes herumkommt, heißt das nicht zwangsläufig, dass das Kfz-Kennzeichen nicht mehr in den Datenbanken des EU-Staates auftaucht.

Erneute Einreise in betreffendes Land: Beschlagnahmung des Autos möglich

So lange nämlich nicht die jeweilige Verfolgungsverjährung eingetreten ist, werden die Daten in den Datenbanken gespeichert. „Auch wenn die Vollstreckung in Deutschland unterbleibt, können rechtskräftige Bußgeldbescheide und Gerichtsentscheidungen weiterhin im jeweiligen Begehungsort vollstreckt werden“, weiß Daniela Mielchen. Das könne beispielsweise im Rahmen einer Verkehrskontrolle passieren. Sogar die Beschlagnahme des Fahrzeuges bei erneuter Einreise kann die Folge sein.

Die Verfolgungsverjährung unterscheidet sich von Land zu Land, in Italien beispielsweise beträgt sie fünf Jahre, in Spanien vier und in Frankreich zwei Jahre.

Geblitzt im EU-Ausland: Das sollten Betroffene tun

Fachanwältin Mielchen rät Betroffenen unbedingt umgehend einen Verkehrsrechtsspezialisten zur Überprüfung des Bescheids zu konsultieren. „Umgehend, um die Rechtsbehelfsfristen des jeweiligen EU-Landes einzuhalten.“

Denn Einwände gegen den eigentlichen Tatvorwurf und die Ahnung, in diesem Fall also die Geschwindigkeitsüberschreitung, können nur in dem im EU-Ausland geführten Verfahren vorgebracht werden. Und nicht im späteren Vollstreckungsverfahren.

Fahrverbot und Punkte in Flensburg nur auf deutschem Boden

Eine zu schnelle Fahrt im EU-Ausland hat mitunter erhebliche Auswirkungen auf den Geldbeutel, nicht aber auf das Punktekonto in Flensburg. Punkte sowie ein mögliches temporäres Fahrverbot können nur bei Vergehen auf deutschen Straßen verhängt werden.

Andere Länder, andere Kosten: So teuer ist das Blitzen im EU-Ausland

  • In Italien kosten 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit mindestens satte 170 Euro – nachts sogar noch mehr. Allerdings sind die Kontrollen meist auf Schildern angekündigt. Und noch etwas hilft deutschen Autofahrern: Italien hat das EU-Vollstreckungsabkommen nicht unterschrieben.
  • In den Schweden sind es bei gleicher Geschwindigkeitsübertretung sogar mindestens 270 Euro.
  • Unsere österreichischen Nachbarn sind zwar recht milde bei der Übertretung von 20 km/h. Dafür kosten 50 km/h mehr ein anständiges Monatsgehalt, bis zu 2180 Euro! Gleiches ist in Großbritannien sogar bis zu 3500 Euro teuer.

Eine komplette Übersicht finden Sie hier:
<link http: www.presseportal.de pm das-kosten-verkehrssuenden-im-ausland>www.presseportal.de/pm/7849/2983655/das-kosten-verkehrssuenden-im-ausland