Fingierter Unfall? Indizien reichen!
(DAV). Vor Gericht landen immer wieder Fälle, bei denen der Verdacht aufkommt, es läge ein fingierter Unfall vor. Typisch ist, dass diese Unfälle wie „normale“ Unfälle aussehen und sich erst im Detail Zweifel aufkommen. Wann kann das Gericht von einer Unfallmanipulation ausgehen?
Das Gericht muss von einem fingierten Unfall überzeugt sein. Dafür ist aber keine mathematische Gewissheit notwendig. Es reicht aus, wenn die Gesamtschau der Indizien dafür spricht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 12. Oktober 2022 (AZ: 7 U 62/22).
Wann ist ein Unfall fingiert?
Der Kläger verlangte Schadensersatz wegen eines Unfalls auf einem Supermarktparkplatz. Ein Mercedes Vito sei an seinen dort abgestellten Mercedes S-Klasse gestoßen und habe einen langen Streifschaden verursacht. Der Schaden belief sich auf gut 9.700 Euro, die er von der Versicherung ersetzt haben wollte. Die weigerte sich jedoch zu zahlen. Darum landete der Fall vor Gericht und ging durch zwei Instanzen.
Indizien sprechen für Unfallmanipulation – kein Schadensersatz
Sowohl das Oberlandesgericht, als auch die vorherige Instanz gingen davon aus, dass der Unfall fingiert wurde, um an einen ordentlichen Gewinn zu kommen. Immer wieder treten bei fingierten Schäden die gleichen Begleitumstände auf, Juristen sprechen von Klassikern der Unfallmanipulation: Es handelt sich oft um Unfälle auf Parkplätzen, es gibt keine Zeugen und die Schäden sind meist über die gesamte Fahrzeuglänge.
„Lukrativer“ Schaden bei fiktiver Schadensabrechnung
Diese Merkmale trafen alle hier zu. Hinzu kam das Ergebnis der Unfallanalyse: Demnach müsste der Vito-Fahrer nach der Kollision weitergefahren sein, um den langen Schaden zu verursachen.
Daher ging der Kläger leer aus.
Quelle: www.verkehrsrecht.de
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