Gebrauchtwagenkauf: Worauf ist zu achten und wie können Verkehrsanwälte helfen?
(DAV). Es soll ein Neuer her: Warum nicht ein Gebrauchtwagen? Über einen Händler oder doch privat? Viele Fragen, die sich beim Kauf eines Autos stellen. Denn die Anschaffung eines Fahrzeugs ist meist teuer. Umso ärgerlicher, wenn sich nach dem Kauf die ersten Mängel zeigen, die beim Händler noch nicht zu erkennen waren: plötzlich Feuchtigkeit im Innenraum, undichte Benzinleitungen oder verzogene Karosserie. Worauf ist also zu achten?
Mängel am Gebrauchtwagen
Werden nachträglich Mängel festgestellt, stellt sich die Frage: Wurden diese mutwillig verschwiegen oder gar kaschiert? Oder war dem Händler der Fehler selbst nicht bewusst?
Wichtig ist in einer solchen Situation, egal ob gewerblicher oder privater Verkauf: Ein ordentlicher Kaufvertrag sollte Grundlage sein. Hier bieten sich zum Beispiel Musterverträge von Verkehrsanwälten an. Vorsicht geboten ist jedoch bei beliebigen Vertragsvorlagen aus dem Internet, die gerne von privaten Händlern genutzt werden.
Diese sind häufig ungenau oder intransparent formuliert. Bei später festgestellten Mängeln kann dies für den Käufer von großem Nachteil sein, wenn z. B. entsprechende Gewährleistungsklauseln unvollständig sind. Auch der Verkäufer hat bei Verwendung das Problem, dass solche Formulierungen unwirksam sein können.
Hier gilt es auch zwischen gewerblichem Anbieter und privatem Verkäufer zu unterscheiden. Denn während private Käufer beim Händler auf eine Gewährleistungsfrist von mindestens einem Jahr setzen können, haben private Verkäufer das Recht eine Gewährleistung vollends auszuschließen. Umso wichtiger also, ganz genau hinzuschauen.
Hierzu zählen z. B.
- Die Papiere: Ist der Wagen scheckheftgepflegt? Stimmt die Fahrgestellnummer?
- Der Motorraum: Wie ist der Ölstand? Flüssigkeitsverlust bei laufenden Motor?
- Der Innenraum: Riecht das Auto modrig? Gibt es Feuchtigkeitsflecken?
- Rost: Wo und wie stark ist der Rostbefall? Sitzt er an der Karosserie?
Auch eine Probefahrt sollte immer stattfinden – wenn möglich nicht zu kurz. Eine Fahrt durch Stadt und über Land liefert die beste Übersicht. Alternativ bietet sich für alle Käufer, gerade aber für Laien, die Prüfung des Wagens durch einen KFZ-Sachverständigen an, der den Fahrzeugzustand sicher beurteilen kann.
Bei Tricksereien gilt das Recht auf Rückabwicklung
Der Wagen ist gekauft – doch plötzlich wird der Innenraum feucht? Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf haben gewerbliche Händler die Beweislastverteilung gegen sich. Das heißt: Sie müssen nachweisen, dass die Ursache des Mangels beim Kauf noch nicht angelegt war. In den folgenden sechs Monaten liegt die Beweispflicht dann beim Käufer. Stellt sich aber bewiesenermaßen heraus, dass die Ursache des Motorschadens aufgrund eines Materialfehlers schon vorher gesetzt war, hat der Händler dies nachzubessern. Oder es besteht das Recht auf eine nachträgliche Preisminderung. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann hier hilfreich sein.
Anders ist es jedoch, wenn sich im Nachhinein grobe Schäden herausstellen, die auf einen schweren Unfall hindeuten. Denn kannte der Verkäufer den Vorunfallschaden oder hat ins Blaue hinein Unfallfreiheit zugesichert, liegt arglistige Täuschung vor. Hier ist die Unterstützung durch einen Verkehrsanwalt ratsam. Dieser kann den Fall mit Hilfe eines Sachverständigen genau prüfen und auf eine Rückabwicklung des Vertrags klagen.
Was vielen nicht bewusst ist: Der oft genutzte Satz „Gekauft wie gesehen“ ist also nicht ganz richtig. Bei nachträglich auftretenden Mängeln lohnt es sich im Zweifel auf einen Anwalt für Verkehrsrecht zurückzugreifen.