Grillen, Alkohol, Wildpinkeln: Was am Vatertag erlaubt ist

Grillen, Alkohol, Wildpinkeln: Was am Vatertag erlaubt ist

An Christi Himmelfahrt ziehen Gruppen von Männern um die Häuser. Sie grillen und trinken zum Vatertag, doch Vorsicht: Es lauern rechtliche Fallen. Welche das sind? Die Deutsche Anwaltauskunft klärt auf.

Grillen in der Natur: nur an ausgewiesenen Plätzen erlaubt

Hier unterscheiden sich die Vorschriften von Gemeinde zu Gemeinde, übergreifend lässt sich aber festhalten: „Es darf überall da gegrillt werden, wo die Erlaubnis sichtbar ist, etwa durch ein Hinweisschild“, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Wer jenseits ausgewiesener Plätze grillt, riskiert ein Bußgeld. Besonders in Naturschutzgebieten kann das teuer werden. Zudem gilt länder- und kommunenübergreifend: Wenn alles aufgegessen ist, muss der gesamte Müll inklusive Kohlereste mitgenommen und selber entsorgt werden. Andernfalls drohen auch hier Bußgeldstrafen.

Betrunken in der Öffentlichkeit: bei Unfällen mitschuldig

Zwar gibt es keine Promille-Grenzen für Fußgänger, doch müssen auch betrunkene Passanten mit Konsequenzen rechnen, zumindest wenn sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind. Denn wenn ein Gericht feststellt, dass der betrunkene Fußgänger an dem Unfall schuld ist, haftet auch er. Zudem sollten Männertruppen an Christi Himmelfahrt im Auge haben, ob minderjährige Väter mit dabei sind. Werden diese nämlich mit hochprozentigem Alkohol „abgefüllt“, drohen Strafen für den Rest der Gruppe.

„Wildpinkeln“ kann teuer werden

Wildpinkeln ist eine Ordnungswidrigkeit und wird bestraft“, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Die Strafen unterscheiden sich je nach Kommune, in seltenen Ausnahmefällen kann öffentliches Urinieren in einigen Städten bis zu 5.000 Euro kosten. Zudem gibt es Unterschiede je nach dem Ort des Geschehens. Hauswände zu bepinkeln ist somit in der Regel teurer als das Geschäft in Wäldern oder Parks zu erledigen.

Nackt an der frischen Luft: nur in menschenleeren Gegenden

Zuletzt noch zu einem speziellen Bedürfnis, das den einen oder anderen Vater im Pegelrausch überkommt. Wer seine Klamotten ablegen will, sollte darauf achten, nicht von anderen Menschen umgeben zu sein. „Wer nackt in der Öffentlichkeit ist, kann eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn sich andere Menschen dadurch belästigt fühlen“, sagt Walentowski.

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