Verkehrsrechtsanwälte ehren Prof. Dr. Christian Huber
Mainz/Berlin (DAV). „Leistungen der Haftpflichtversicherer sind keine Almosen, sondern gesetzlicher Anspruch des Geschädigten“, so Prof. Dr. Christian Huber bei der Preisverleihung des Richard-Spiegel-Preises an ihn. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat ihn mit diesem Preis wegen seiner Leistungen und in diesem Zitat zum Ausdruck kommenden Engagements am 21. Oktober 2017 ausgezeichnet.
„Der Preisträger setzt sich für Gerechtigkeit dadurch ein, dass er möchte, dass alle Ansprüche, die einem Geschädigten zustehen, dieser auch erhält“, begründet Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht die Entscheidung zur Auszeichnung von Prof. Dr. Christian Huber. Seine Passion gehört dem Schadensersatzrecht seit Beginn seiner Karriere. Er will die Kompetenz von Anwältinnen und Anwälten auf Geschädigtenseite vermitteln und damit ein Gegengewicht zu Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auf der Versicherungsseite schaffen. Er setzt sich sehr aktiv für Opferschutz ein, auch auf europäischer Ebene.
Dabei hat er auch europäische Entwicklungen, insbesondere in Österreich und der Schweiz im Blick. Ihm geht es allein um die materielle Gerechtigkeit, daher sieht er sich selbst nicht als reinen Geschädigtenlobbyist, selbst wenn in seiner Laudatio Herr Rechtsanwalt und Notar Werner Kaessmann, ehemaliger Generalsyndikus des ADAC, ihn als „Robin Hood“ der Geschädigten bezeichnet hat. Prof. Dr. Christian Huber, geboren 1955 in Österreich ist zurzeit tätig am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der RWTH Aachen.
Der Richard-Spiegel-Preis wurde 1994 von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV gestiftet. Der Preis trägt den Namen des ehemaligen Richters am Bundesgerichtshof, der zwei Jahrzehnte als Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages die Entwicklung des Verkehrsrechts maßgebend beeinflusst hat. Der Richard-Spiegel-Preis ist erstmals 1995 an Dr. Erich Steffen, Vorsitzender Richter am BGH a. D., verliehen worden. Weitere Preisträger waren 1997 Dipl.-Physiker Dr. Ulrich Löhle, Freiburg i. Br.; 1998 Rechtsanwalt Wolf-Dieter Beck, München; 1999 der damalige Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Dr. Peter Macke und Rechtsanwalt Alfred Fleischmann; 2001 der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm; 2004 der Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts, Prof. Dr. Roland Rixecker; 2008 der damalige Präsident des Verkehrsgerichtstages und Prof. an der Universität Münster, Prof. Dr. Friedrich Dencker und 2010 Dr. Gerda Müller, BGH-Vizepräsidentin a. D.
<link 8>Zurück zur Übersicht</link>