Kühlschrank im Auto mit Solarstrom ist mit loser Batterie verkehrsgefährdend
(DAV). Gerade im Sommer möchten viele in den Autos Gekühltes mitführen. Manchen reicht eine Kühlbox nicht immer. Wer aber meint, einfach einen Kühlschrank in das Fahrzeug einbauen zu können, kann die Zulassung zum Straßenverkehr riskieren.
In einem vom Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen am 19. April 2021 (AZ: 14 K 333/21) entschiedenen Fall wurde die Fahrzeugnutzung untersagt. Das Gericht monierte insbesondere die Gefahren, die von einer lose im Kofferraum genutzten Batterie ausgingen. Man hätte aber die Möglichkeit, mittels Gutachten die Mangelfreiheit des Fahrzeugs nachzuweisen, so die Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Keine Nutzung eines Pkws mit solarstrombetriebenem Kühlschrank
Der Kläger schraubte zwei Solarpaneele auf den Dachgepäckträger. Über ein lose durch die Tür verlegtes Kabel waren diese mit einer Autobatterie im Kofferraum verbunden. Damit betrieb er seinen Kühlschrank.
Die Polizei bemängelte bei einer Kontrolle unter anderem die lose Verdrahtung zur unbefestigten Batterie im Kofferraum. Selbige wies aufgrund von Ausgasungen bereits Salzverkrustungen an den Wartungsöffnungen auf. Ihre Pole lagen mit den Elektroanschlüssen ohne Isolierung unmittelbar unter dem Boden des darüber angebrachten Kühlschranks.
Der Kläger wurde aufgefordert, den mangelfreien Zustand des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen nachweisen zu lassen. Da dieser Nachweis ausblieb, untersagte die städtische Zulassungsstelle die Nutzung des Fahrzeugs.
Verkehrssicherheit geht vor
Der Kläger scheiterte. Das Fahrzeug des Klägers sei nicht vorschriftsmäßig im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung, so das Gericht.
Allein von der ungesichert im Kofferraum verbauten Batterie gingen offensichtlich Gefahren aus. Dies führte zu der durch die Polizeibeamten angenommene Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Ohne Nachweis keine Fahrt mit Kühlschrank.
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